Conquest Werbeagentur GmbH
Kürnbergblick 3
4060 Leonding
Verena Ploberger
Die Welt des Marketings hat sich in den letzten Jahren durch Künstliche Intelligenz enorm verändert. Ein Klick, und schon sind Bilder, Videos oder Texte erschaffen, die von keiner menschlichen Hand direkt geformt wurden. Doch so beeindruckend diese Technologien auch sind, so werfen sie doch einige rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um die Bild- und Videorechte geht. Was bedeutet es, KI-generierte Inhalte in der Werbung zu nutzen? Wo liegen die rechtlichen Fallstricke? Und wie gehen wir als Agentur damit um? Lassen Sie uns diesen Fragen auf den Grund gehen!
Wer ist der Urheber eines Bildes oder Videos, das von einer KI erschaffen wurde? In Österreich besagt das Urheberrechtsgesetz, dass ein Werk nur dann urheberrechtlich geschützt ist, wenn es aus einer persönlichen geistigen Schöpfung resultiert (§ 1 Abs. 1 UrhG). Da KI in der Regel ohne direkte menschliche Eingabe ein Bild generiert, stellt sich die Frage: Wer ist die „Mutter“ des Werkes? Die Antwort ist einfach – niemand. Denn KI hat keinen „geistigen“ Schöpfer im herkömmlichen Sinne.
Für uns als Werbeagentur bedeutet das: KI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Das klingt auf den ersten Blick verlockend – schließlich könnte das bedeuten, dass wir beliebig auf solche Inhalte zugreifen können. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Der Vorteil liegt darin, dass KI-generierte Bilder und Videos grundsätzlich frei verwendbar sind. Aber Vorsicht: Es gibt trotzdem einen Haken.
Während KI „kreativ“ wird, indem sie bestehende Werke als Trainingsmaterial nutzt, schleicht sich die Gefahr ein, dass die KI ungewollt urheberrechtlich geschützte Elemente repliziert. Stellen Sie sich vor, eine KI erzeugt ein Bild, das einem bekannten Foto oder Kunstwerk frappierend ähnlich sieht – ohne es bewusst nachzubilden. Auch wenn der menschliche Einfluss minimal ist, könnte dies zu einer Verletzung des Urheberrechts führen, insbesondere wenn die KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainiert wurde.
Ein weiteres Risiko besteht in der Verletzung von Markenrechten oder Persönlichkeitsrechten, wenn die KI etwa bekannte Markenlogos oder Prominente in ihren Bildern darstellt. Da KI-Systeme Muster erkennen und reproduzieren, könnten ungewollt Abbildungen von Marken oder Personen entstehen, die rechtlich problematisch sind.
Mit der Einführung des AI Acts durch die Europäische Union gibt es nun erstmals klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – auch in der kreativen Branche. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass KI-Technologien verantwortungsvoll genutzt werden und keine Risiken für Grundrechte, Sicherheit oder geistiges Eigentum darstellen. Als Werbeagentur haben wir unsere Leitlinien bewusst an diesen neuen rechtlichen Rahmen angepasst, um nicht nur kreativ, sondern auch rechtlich abgesichert zu arbeiten.
Einsatz als Werkzeug, nicht als Ersatz: KI ist für uns nie das Endprodukt, sondern ein kreatives Werkzeug. Wir setzen auf KI, um Inspiration zu sammeln und erste Entwürfe zu generieren, die wir dann mit eigenen Ideen und Anpassungen verfeinern. So entstehen unverwechselbare Designs, die nicht im „Mainstream“ landen, sondern die einzigartige Handschrift unserer Agentur tragen.
Verantwortungsvolle Themenwahl: Wir achten darauf, dass wir mit universellen und unkritischen Motiven arbeiten – Landschaften, abstrakte Designs und Stimmungsbilder sind unsere bevorzugte Wahl. Themen, die mit markenrechtlichen oder Persönlichkeitsrechten behaftet sind, meiden wir bewusst.
Transparenz gegenüber Kunden: Bei der Kommunikation mit unseren Kunden legen wir Wert auf Ehrlichkeit und Offenheit. Wir informieren unsere Partner darüber, in welchem Maße KI-generierte Inhalte zum Einsatz kommen, damit alle im Bilde sind und keine Überraschungen warten.
Fortlaufende Weiterbildung: Da sich die rechtliche Landschaft ständig verändert, sind regelmäßige Schulungen für unser Team unerlässlich. Der AI Act unterstreicht die Notwendigkeit, menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern, weshalb es für uns umso wichtiger ist, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unseren Kunden innovative und rechtlich abgesicherte Lösungen bieten.
KI-generierte Bilder und Videos bieten uns als Werbeagentur spannende neue Möglichkeiten – aber auch Herausforderungen. Die rechtliche Grauzone rund um Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Markenrechte ist komplex und verlangt nach einem bewussten, reflektierten Umgang. Durch transparente Kommunikation, verantwortungsbewusste Auswahl und kontinuierliche Weiterbildung können wir sicherstellen, dass unsere Kunden nicht nur kreative, sondern auch rechtlich abgesicherte Inhalte erhalten.
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